Ratgeber Girokonto
Unzulässige Gebühren bei Banken und Depotverwaltern
Viele Banken und Kreditinstitute verlangen von ihren Kunden versteckte oder sogar unzulässige Gebühren. Bankkunden, die nicht nachvollziehbare Entgelte bemerken, sollten diese schnell reklamieren. Den meisten Menschen wissen allerdings überhaupt nicht genau, welche Gebühren eine Bank erheben darf und welche Dienstleistungen nach aktueller Rechtssprechung kostenlos angeboten werden müssen. Generell müssen die Preise für die üblichen Bankdienstleistungen (Kontoführung etc.) veröffentlicht werden und zwar nicht nur Internet, sondern zum Beispiel als Aushang im Schalterraum. Außerdem muss dem Kunden auf Verlangen ein detailliertes Preis- und Leistungsverzeichnis ausgehändigt werden, in welchem er alle sonstigen Gebühren nachlesen kann. Leider finden sich in diesen Verzeichnissen des öfteren Entgelte die laut Rechtssprechung oder geltender Gesetzeslage eigentlich gar nicht zulässig sind. Beispielsweise haben Änderungen beim Freistellungsauftrag oder die Löschung einer Grundschuld im Grundbuch nach Abschluss der Baufinanzierung in jedem Fall kostenlos zu erfolgen. In der nachfolgenden Tabelle haben wir die wichtigsten Bankdienstleistungen zusammengestellt, bei denen in der Vergangenheit über die Zulässigkeit von Gebühren diskutiert wurde. Die Auflistung stellt lediglich den aktuellen Stand dar und erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Entgelte, die als zulässig angesehen werden, müssen dennoch nicht zwangsweise von jeder Bank erhoben werden. Anhand der Liste kann jeder selbst überprüfen, welche Entgelte seine Bank tatsächlich einfordern darf bzw. wo möglicherweise Fallstricke und unzulässige Gebühren lauern.
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