Ratgeber Geld und Kapitalanlagen
Einlagensicherung
Unter dem Begriff Einlagensicherung versteht man verschiedene Maßnahmen zur Sicherung und zum Schutz von Bankguthaben einzelner Kunden bei Kreditinstituten für den Fall, dass diese zahlungsunfähig werden. Die Systeme der Einlagensicherung lassen sich in gesetzliche und freiwillige unterscheiden. Die gesetzlich geregelte Mindestabsicherung je Bankkunde greift in Deutschland bei Bankguthaben bis zu einer Höhe von 20.000 Euro. In anderen europäischen Ländern ist diese Mindestabsicherung sogar noch höher, z.B. 70.000 Euro in Frankreich, 50.000 britische Pfund (etwa 60.000 Euro) in England oder 250.000 schwedische Kronen (etwa 25.000 Euro) in Schweden. Außerdem gibt es in Deutschland noch eine freiwillige Einlagensicherung. Der Bundesverband der deutschen Banken hat einen Einlagensicherungsfonds gegründet, dem alle großen deutschen Banken angeschlossen sind. Dieser Fonds schützt Kundeneinlagen bei Bedarf bis zu einer Höhe von 45 Millionen Euro. Eine dritte Form der Einlagensicherung, die auch hier in Deutschland praktiziert wird, sind sog. Staatsgarantien, d.h. Zusagen der Regierung, im Bedarfsfall die Banken und Finanzsysteme zu unterstützen.
Bezüglich der Einlagensicherung ist erwähnenswert, dass alle genannten Maßnahmen tatsächlich nur für Einlagen, also Geldguthaben, Girokonto, Tagesgeldkonten, Festgeld usw. gelten. Wertpapiere, Aktien, Fonds, Zertifikate u.ä. fallen nicht hierunter, da die Sicherheit des in solche Anlagen investierten Geldes nicht davon abhängt, bei welchem Kreditinstitut diese deponiert wird, sondern von der Art der Anlage selbst. Eine Besonderheit ist in diesem Zusammenhang die Riester-Rente. Hier werden die Anbieter nämlich per Gesetz dazu verpflichtet zu garantieren, dass sie am Ende der Laufzeit mindestens das einbezahlte Kapital plus staatliche Zulagen zurückzahlen können. Ansonsten werden diese Produkte gar nicht erst als Riester-förderfähig zugelassen. Das gilt auch für riester geförderte Investmentfonds.
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