Auslandszahlungsverkehr

Kreditkarte und EC-Karte

Die Bestrebungen zur Erschaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsraums haben auch etwas Positives für Kredit- und EC-Kartenbesitzer. Wenn Ihnen die Karte durch einen Diebstahl abhanden kommt, dann müssen die Besitzer in Zukunft nur maximal 150 Euro des Schadens aus der eigenen Tasche tragen. Das gilt allerdings nicht, wenn die Karte gestohlen wurde, weil sie nicht sorgfältig genug aufbewahrt wurde (siehe Haftung bei Kartendiebstahl). Bei den Gebühren wird sich nicht viel ändern, aber die sind ja momentan bereits einigermaßen human. Per Gesetz ist seit einiger Zeit vorgeschrieben, dass Abhebungen am Geldautomaten bei einer ausländischen Bank im Euroraum nicht teurer sein darf als Abhebungen bei einer fremden Bank im Inland. Und das Bezahlen mit der EC-Karte kostet im Inland wie im Ausland nach wie vor überhaupt nichts.