Ratgeber Girokonto

Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge

Kontoauszüge sind normalerweise nur solange interessant, wie sie aktuell sind. Wenn alle Abbuchungen überprüft und keine Beanstandungen festgtellt worden sind, wird der Beleg in aller Regel irgendwo abgeheftet und nie wieder eines Blickes gewürdigt. Doch wie lange müssen Kontoauszüge eigentlich aufbewahrt werden? Im Gesetz findet sich diesbezüglich keine Regel. Zumindest Privatpersonen müssen ihre Kontoauszüge überhaupt nicht aufbewahren. Sollten sie aber trotzdem tun, raten Experten. Denn bei Alltagsgeschäften beträgt die Verjährungsfrist ganze drei Jahre. Falls in diesem Zeitpunkt eine bestimmte Zahlung nachgewiesen werden soll, kann es nützlich sein, zumindest die Kontoauszüge genau wie wichtige Rechnungen und Belege aus den letzten drei Jahren parat zu haben. Geschäftsleute sollten alle Buchführungs- und Steuerunterlagen zehn Jahre aufbewahren, zur Sicherheit bei möglichen Steuerprüfungen. Dazu zählen auch die Kontoauszüge vom Geschäftskonto. Falls jemand als Privatperson Leistungen in Zusammenhang mit Grundstücken erhält, dann ist er ausnahmsweise dazu verpflichtet, seine Kontoauszüge mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren: Dies dient dem Nachweis einer ordnungsgemäßen Rechnungserteilung im Sinne der Umsatzsteuergesetzgebung. Die Aufbewahrungsfrist beginnt in diesem Fall mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Rechnungsdatum des betrachteten Vorgangs liegt.

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