Private Finanzen

Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine Förderung des Staates für geringer verdienende Arbeitnehmer zur Bildung von Vermögen durch regelmäßiges Sparen. Die Zulage wird gezahlt, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer Geld in sogenannte Vermögenswirksame Leistungen (VL) anlegt. Als Anlageform kommen dafür nicht nur das einfache Sparbuch, sondern auch Lebensversicherungen, Investmentfondssparpläne, ein Bausparvertrag oder ein normaler Banksparplan in Frage. Voraussetzung für die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist, dass das jährliche Einkommen unterhalb der Grenze von 17.900 Euro liegt (bei Verheirateten 35.800 Euro).

Die staatliche Förderung für Sparverträge, Wertpapiere und andere Beteiligungen liegt derzeit bei 18 Prozent bei vermögenswirksamen Leistungen von maximal 400 Euro im Jahr. Für Bausparverträge wird nur eine Förderung von 9 Prozent bezahlt bei maximalen vermögenswirksamen Leistungen von 470 Euro jährlich. Zukünftig sollen Arbeitnehmer noch besser gefördert werden. Geplant ist, die Arbeitnehmersparzulage für betriebliche oder außerbetriebliche Beteiligungen von 18 auf 20 Prozent zu erhöhen. Ebenso soll die Einkommensgrenze auf 20.000 Euro (40.000 Euro bei Verheirateten) angehoben werden.